Es wird auf die Zuschüsse verwiesen, welche im nationalen Register der staatlichen Beihilfen gemäß Art. 52 Gesetz 234/2012 veröffentlicht sind.
Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017
Transparenzmichaelmairegger2022-05-24T11:57:06+00:00